Vermittlertypen

Veröffentlicht am 13. Mai 2026 um 13:29

Vermittlertypen

Wer Versicherungen oder Finanzanlagenprodukte vermitteln oder beraten will, der muss registriert sein und für die Registrierung muss man ausgebildet werden, eine Prüfung ablegen und dann fortlaufen Weiterbildung nachweisen.

Es gibt Berufsbezeichnungen, die gibt es nicht und die sind auch unzulässig.

Finanzarchitekt
Finanzarzt
Versicherungscoach 
etc.


Es gibt berufliche Qualifikationen:

Versicherungsfachmann/-frau
Versicherungskaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 
Versicherungsfachwirt
Versicherungsbetriebswirt
etc. 

Und es gibt die ausgeübte Tätigkeit:

1. Versicherungsvermittler

Vermittler vermitteln, wobei die Betreuung verwalteter Verträge auch unter Vermittlung subsumiert sind.
Vermittler sind zur Beratung verpflichtet, wenn Sie etwas vermitteln wollen.
Vermittler beraten aber nicht, sondern vermitteln.

Selten ist der angestellte vermittelnde (werbende) Außendienst gemäß § 73 VVG - z. B. bei der Debeka
Versicherungsvertreter sind schon häufiger zu finden und die Rechtsgrundlage ist § 34d Abs. 1 GewO und § 59 Abs. 2 VVG - sie sind Vertreter des Versicherers.
Den Versicherungsvertreter gibt es nicht nur gebunden, sondern auch ungebunden - die Mehrfachagentur - ein seltener Fall, aber es gibt sie.

Versicherungsmakler sind ebenfalls in § 34d Abs. 1 GewO geregelt, aber in § 59 Abs. 3 VVG. Der Versicherungsmakler vertritt den Versicherungsnehmer.

Laut folgenden Urteilen:

OLG Köln, Urt. v. 07.02.2023 - 6 U 103/23
OLG Bremen, Beschl. v. 20.09.2024 - 2 U 102/232
OLG Dresden, Urt. v. 28.10.2025 - 14 U 1740/24
OLG Köln, Urt. v. 11.03.2026 - 6 U 63/25

darf sich der Versicherungsmakler nicht mehr als unabhängig bezeichnen.

All diese Vermittlertypen sprechen ständig von beraten, Beratung wollen aber vermitteln.

Sie dürfen mit Vermittlungsabsicht beraten, und eben nicht unabhängig von einer Vermittlungsabsicht. Für den Versicherungsmakler gibt es eine Ausnahme in Bezug auf Unternehmen im sinne von NICHT-Verbraucher. Also Unternehmen, nicht Unternehmer.

2. Versicherungsberater

Versicherungsberater sind in § 34d Abs. 2 GewO und in § 59 Abs. 4 VVG definiert.

Versicherungsberater müssen beraten und sind unabhängig.

Versicherungsberater sind Rechtsdienstleister und dürfen den Mandanten gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertreten.

Versicherungsberater rechnen nach oder analog RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Das hat der I. Senat des BGH in seinem Urteil vom 6. Juni 2019 (Az. I ZR 67/18) dezidiert teleologisch hergeleitet und begründet.

Viele Dienstleistungen lassen sich  aber besser über feste oder Stundenhonorare darstellen. Was nicht erlaubt ist - außer in besonderen Fällen gemäß § 4a RVG - ist ein Erfolgshonorar.

Was dem Versicherungsberater verboten ist - Provisionen vom Versicherer anzunehmen, wenn er vermitteln sollte. Der Versicherungsberater hat daher Nettopolicen anzubieten und wenn das nicht möglich ist, muss er die Durchleitung der Provision gemäß § 48c VAG durchsetzen.

Biometrie-Profi Versicherungsberater vermittelt nur in wenigen ausgewählten Fällen - z. B. beim Thema Versicherungslösung Altersvorsorgedepot und bei Öffnungsaktionen für Beamte.

3. für den Investmentbereich gibt es 

Finanzanlagenvermittler - 34f GewO
Honorar-Finanzanlagenberater - 34h GewO

Leider gibt es eine neue Unart - § 34d Abs. 1 Versicherungsmakler und § 34h GewO anzumelden und dann als Honorar-Finanzanlagenberater für Beratung Honorar abzukassieren und als Versicherungsmakler die Provisionen.

Unser Tipp:

Lassen sie sich nicht von Begriffen wie Finanzcoach oder Vermögensberater, Finanzstube, Insurancekabinett, Honorarberater oder unabhängiger Finanz- und Versicherungsvermittler beeindrucken. Das sagt nichts aus.

Fragen Sie ganz konkret nach der Registrierung bzw. den Registrierungen

WAS WOLLEN SIE?

Beim Altersvorsorgedepot gibt es einfache Ratschläge, gute Beratung für kleines Geld, weil es weitestgehend standardisiert ist.

Beim Altersvorsorgedepot geht es um hohe Rendite durch niedrige Kosten bei überschaubarem Risiko

Was ist richtig:


Richtig ist das, was Sie entscheiden. Dazu sollten Sie wissen, wer der Vermittler oder Berater ist, was Sie bezahlen und wie sie bezahlen - weil sie bezahlen immer und zu oft zu viel - und was das für ein Produkt ist, welche es noch gegeben hätte und wie es funktioniert!

Ich kenne viele Versicherungsmakler, die auch mit kleinen laufenden Provisionen zu Recht kommen. So wie Sie und andere Kunden besparen, so wird er bezahlt.

Ich kenne viele Versicherungsvertreter, die das Altersvorsorgedepot als Absicherung Ihre r Kunden verstehen werden, und nicht auf die Provision achten werden.

Ich kenne aber auch viele, denen Ihr Wohl völlig egal ist, weil die vor allem an sich selbst denken.

Und ja, unter den 330 Versicherungsberatern gibt es auch Pfeifen!

Ich persönlich biete Informationen gegen Entgelt und sie können dann entscheiden, was Sie persönlich für sich tun wollen.

Sie kaufen bei mir so viel Information, wie Sie benötigen - und Sie bezahlen so viel, wie Sie an Informationen einkaufen!

Bei 2.660 Euro im Jahr - 1.800 Eigenleistung, 860 Euro Förderung - geht es um sehr viel Geld - vor allem in der Ansparphase sprechen wir hier von unterschiedenen bei einer Laufzeit von über 30 Jahren der im 6-stelligen Bereich liegt. 

13.03.2026
Thorulf Müller
Biometrie-Profi Versicherungsberatung